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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Werbekunden

– Buchung von Werbeflächen beim Anbieter –

 

1. Geltungsbereich und Vertragsparteien

1.1 Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Buchung von Werbeflächen und die Schaltung von Werbung zwischen der Greck Media GmbH, Vertretungsberechtigt Kevin Greck, Wiesenpfad 25, 34346 Hann. Münden, info@greck-media.de, 05541/34 89 430 (nachfolgend „Anbieter“) und ihren Werbekunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, selbst wenn der Anbieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

1.2 Der Zweck des Vertrages ist die Präsentation von Werbeinhalten des Kunden auf vereinbarten Werbeträgern (z. B. digitale Werbeflächen) des Anbieters gegen Entgelt. Ein bestimmter Werbeerfolg (etwa eine bestimmte Reichweite oder Umsatzsteigerung) wird vom Anbieter nicht geschuldet. Der Anbieter gewährleistet lediglich die vertraglich vereinbarte Ausstrahlung der Werbung nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.

2. Vertragsschluss und Verbindlichkeit der Buchung

2.1 Der Anbieter schließt Verträge ausschließlich mit Geschäftskunden (Unternehmern i. S. d. § 14 BGB).

2.2 Angebot und Annahme: Angebote des Anbieters (z. B. in Preislisten, Medienunterlagen oder online) sind freibleibend und unverbindlich. Bei Kampagnenbuchungen gibt der Kunde mit der Buchung (schriftlich, per E-Mail oder über ein Online-Buchungssystem) ein verbindliches Angebot ab; der Vertrag kommt durch schriftliche Bestätigung durch den Anbieter (E-Mail/Rechnungsstellung) zustande. Weicht die Bestätigung von der Buchung ab und widerspricht der Kunde nicht binnen 7 Tagen schriftlich, gilt sie als genehmigt. Bei langfristigen Buchungen (z. B. 6/12/24/36 Monate) kann ein schriftlicher Laufzeit-/Rahmenvertrag geschlossen; einzelne Kampagnen innerhalb der Laufzeit werden per Auftragsbestätigung (E-Mail genügt) abgerufen.

2.3 Online-Buchungen: Bei Buchungen über die Website des Anbieters (sofern angeboten) ist eine Registrierung des Kunden erforderlich. Der Online-Buchungsvorgang führt zu einer verbindlichen Bestellung des Kunden. Der Anbieter kann diese Bestellung innerhalb angemessener Frist durch Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen. Erfolgt die Bestätigung erst nach dem geplanten Kampagnenstart oder unterbleibt sie, kommt der Vertrag spätestens mit Beginn der Ausstrahlung der Werbung zustande.

2. Vertretung durch Agenturen: Tritt der Kunde als Agentur oder Vermittler für einen Werbetreibenden auf, so muss er dies bei der Buchung angeben und den Werbekunden benennen. Der Kunde versichert, vom Werbekunden bevollmächtigt zu sein. Zahlungspflichtiger Vertragspartner bleibt gleichwohl die beauftragende Agentur (Kunde). Etwaige eigene Geschäftsbedingungen des Werbekunden finden keine Anwendung (vgl. 1.1). Der Anbieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug der Agentur Auskunft über den Werbekunden einzuholen und – soweit gesetzlich zulässig .

3. Vertragslaufzeit und Beendigung des Vertrags

3.1 Laufzeit: Die Laufzeit des Werbevertrags ergibt sich aus der vereinbarten Schaltzeit bzw. dem im Auftrag genannten Zeitraum. Ist eine konkrete Kampagnendauer vereinbart (z. B. 2 Wochen Ausspielung), endet der Vertrag automatisch mit Ablauf dieser Zeit, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

3.2 Verlängerung bei Langzeitverträgen: Ist statt einer festen Kampagnendauer eine Vertragslaufzeit von mindestens einem Jahr vereinbart (z. B. Dauerschaltung oder Mietvertrag über 12/24/36 Monate), so gilt diese als Mindestvertragslaufzeit. Der Vertrag verlängert sich nach Ablauf der Mindestlaufzeit jeweils um 12 Monate, sofern er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von 3 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende schriftlich gekündigt wird. Eine vereinbarte Mindestlaufzeit ist eine feste Grundlaufzeit und – abgesehen von wichtigen Gründen – für beide Seiten ordentlich unkündbar. Die Wahl einer bestimmten Zahlungsweise (z. B. monatlich oder jährlich) hat keinen Einfluss auf die Laufzeit oder Kündigungsfrist.

3.3 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Der Anbieter ist insbesondere berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn der Kunde trotz Mahnung in Zahlungsverzug gerät (siehe Ziffer 7) oder schwerwiegend gegen Pflichten dieser AGB verstößt (etwa wiederholt unzulässige Inhalte anliefert oder die Zusammenarbeit unzumutbar beeinträchtigt). Der Kunde kann seinerseits bei Vorliegen eines gesetzlichen wichtigen Grundes fristlos kündigen. Bereits entstandene Ansprüche bleiben im Kündigungsfall bestehen.

3.4 Vertragsende: Bei Vertragsende (durch Zeitablauf oder Kündigung) erhält der Kunde bereits gezahlte Entgelte nur zurück, soweit ihm ein Anspruch hierauf nach diesen AGB oder gesetzlichen Bestimmungen zusteht. Insbesondere eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden ohne wichtigen Grund befreit ihn nicht von der Zahlung der vereinbarten Vergütung bis zum Ende der ursprünglichen Laufzeit.

4. Leistung des Anbieters (Werbeschaltung)

4.1 Werbeträger und Ausstrahlung: Der Anbieter schaltet die Werbung des Kunden auf dem/den vertraglich vereinbarten Werbeträger(n) (z. B. digitale Displays oder Plakatflächen) im vereinbarten Zeitraum. Der konkrete Ablauf der Ausspielung (Standbild, Animation, Video etc.) richtet sich nach den technischen Gegebenheiten und behördlichen Vorgaben am Standort. Der Anbieter kann – sofern am Standort mehrere Werbeflächen verfügbar sind – nach pflichtgemäßem Ermessen die Auswahl der genutzten Fläche treffen und bei Bedarf auch während der Laufzeit wechseln, solange die Sichtbarkeit der Werbung vergleichbar bleibt. Solche Änderungen begründen kein Recht des Kunden auf Minderung, Rücktritt oder Kündigung.

4.2 Standortänderungen und Verfügbarkeit: Muss der Anbieter aus betrieblichen oder rechtlichen Gründen den Standort oder die Art des Werbeträgers ändern (z. B. wegen Umbau des Aufstellortes, Austausch des Geräts, behördlicher Auflage), darf er dem Kunden eine gleichwertige Werbefläche zur Verfügung stellen. Der Kunde wird hierüber informiert; ein Wechsel, der vergleichbare Aufmerksamkeit ermöglicht, gilt als vertragsgemäße Leistung. Der Kunde kann daraus keine Ansprüche (wie Preisminderung oder vorzeitige Kündigung) herleiten. Sollte eine solche Werbefläche nicht zur Verfügung stehen oder aus technischen oder organisatorischen Gründen die Nutzung nicht möglich sein, berechtig dies zur Fristlosen Kündigung durch den Anbieter. 

4.3 Wettbewerbsumfeld: Der Kunde hat keinen Anspruch auf Ausschluss von Werbung seiner Mitbewerber in unmittelbarer zeitlicher oder räumlicher Nähe. Der Anbieter bemüht sich zwar, direkte aufeinanderfolgende Platzierungen von Konkurrenten nach Möglichkeit zu vermeiden, kann dies aber nicht garantieren. Sofern der Kunde eine exklusive Schaltung (Konkurrenzausschluss) wünscht, kann dies – ohne Verpflichtung des Anbieters – individuell vereinbart werden. Ein solcher Exklusivwunsch ist mit einem Preisaufschlag verbunden (Richtwert: 100 % Aufschlag auf den Grundpreis).

4.4 Verzögerungen und Unterbrechungen: Der Anbieter ist bemüht, den vereinbarten Kampagnenstart und eine unterbrechungsfreie Ausstrahlung sicherzustellen. Unvorhergesehene Verzögerungen (z. B. durch technische Probleme oder externe Einflüsse) berechtigen den Anbieter, den Start der Werbeschaltung angemessen zu verschieben. Die Vertragslaufzeit beginnt in diesem Fall mit dem tatsächlichen Start; die vereinbarte Gesamtdauer der Schaltung bleibt unverändert. Eine Verzögerung von bis zu 40 Tagen gilt als zumutbar und löst keine Minderungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden aus. Bei neuen/erstaufzustellenden Werbeträgern kann sich der Start um bis zu 6 Monate verschieben. Wird der Werbeträger innerhalb dieser Frist nicht installiert, kann der Anbieter den Auftrag bzgl. dieses Werbeträgers kündigen; bereits geleistete Zahlungen hierfür werden gutgeschrieben oder erstattet (nach Wahl des Anbieters).

4.5 Hinweise zu Ausfall & Vorhaltung: Regelungen zu Ausfallzeiten/Verfügbarkeit und Vorhaltung ergeben sich aus Ziffer 9.1; Abweichungen bis 10 % der Gesamtausspielzeit gelten als vertragsgemäß.

4.6 Loop & Slots (digitale Werbeträger): (1) Standard-Buchungseinheit ist ein 10-Sekunden-Spot („Slot“). Längere Spots können vertraglich vereinbart werden.  (2) Die Ausspielung erfolgt in zeitlich rotierenden Playloops. Die Anzahl der im Loop geführten Spots ist standort-, tages- und buchungsabhängig und kann variieren. Als unverbindlicher Orientierungswert umfasst ein Loop typischerweise 8–15 Kundenspots. Alternativ hierzu kann eine Ausspielung pro Tag/Woche/Monat vereinbart werden. In diesem Fall erfolgt die Ausspielung nicht in Loops sondern nach freien Slots am Tag. (3) Der Anbieter ist berechtigt, Loop-Länge, Reihenfolge und Taktung jederzeit anzupassen. Ein Anspruch auf eine bestimmte Ausspielungsfrequenz, bestimmte Uhrzeiten oder auf eine maximale Zahl weiterer Kundenspots besteht nicht. (4) Ein Konkurrenzausschluss kann – ohne Verpflichtung des Anbieters – gesondert vereinbart werden (vgl. Ziffer 4.3).

5. Pflichten des Kunden bei Werbemitteln (Anlieferung und Inhalte)

5.1 Format und Frist der Anlieferung: Der Kunde ist verpflichtet, die Werbemittel (Grafiken, Videos, Texte etc.) in dem vom Anbieter vorgegebenen Format, Auflösung und Dateiformat bereitzustellen. Die konkreten technischen Spezifikationen teilt der Anbieter dem Kunden mit (z. B. in einer Mediendaten-Beschreibung) – sie sind einzuhalten, um eine optimale Wiedergabe zu gewährleisten. Sofern nichts anders vereinbart, müssen die finalen Werbematerialien spätestens 10 Werktage vor dem vereinbarten Schaltungsbeginn beim Anbieter eingehen. Die Lieferung kann nach Absprache per Datei-Upload, E-Mail oder auf physischem Datenträger erfolgen.

5.2 Rechtzeitigkeit und Folgen von Verzögerungen: Hält der Kunde die vorgenannte Frist oder die Formatvorgaben nicht ein, so führt dies nicht zur Verschiebung des Zahlungszeitpunkts oder zur Reduzierung des Entgelts. Insbesondere entbindet eine verspätete, unvollständige oder nicht verwendbare Anlieferung den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht. Der Anbieter wird – soweit zeitlich und technisch möglich – versuchen, dennoch eine Ausstrahlung durchzuführen. Hat der Kunde sein Material nach Fristablauf, aber noch vor Ende des geplanten Kampagnenzeitraums geliefert, kann der Anbieter nach eigenem Ermessen die Werbung für den verbleibenden Zeitraum oder verkürzt noch schalten. Hierauf besteht kein Anspruch; der Anbieter informiert den Kunden über die Möglichkeiten.

5.3 Ersatz-Werbemittel durch Anbieter: Sollte bis zum Starttermin kein geeignetes Werbematerial vorliegen, ist der Anbieter berechtigt, eine Platzhalter-Werbung in eigener Gestaltung zu schalten. Diese enthält in der Regel zumindest die wichtigsten Informationen über den Kunden (z. B. Firmenname, Logo, Kontakt) und dient dazu, den gebuchten Werbeplatz nicht ungenutzt zu lassen. Die Erstellung einer solchen Standard-Werbung wird dem Kunden mit 150 € netto berechnet; der spätere Austausch gegen das gelieferte Material wird pauschal mit 50 € (netto) berechnet, zzgl. etwaiger Material- oder Produktionskosten für neue Inhalte. Der Kunde hat kein Prüf- oder Vetorecht an dieser Platzhalter-Werbung.

5.4 Motivwechsel: Ein Anspruch auf Korrekturabzug besteht nicht. Bei digitalen Werbeträgern ist ein Motivwechsel pro Monat möglich (Gebühr 25 € netto je Wechsel); die Umsetzung erfolgt innerhalb von 7 Arbeitstagen nach Zugang der verwertbaren Daten im geeigneten Format. Bei analogen Werbeträgern ist ein Motivwechsel pro Jahr möglich (Gebühr 150 € netto je Wechsel); der Zeitpunkt des Wechsels wird durch den Anbieter festgelegt. Abweichungen hiervon bedürfen einer individuellen Vereinbarung.

5.5 Inhaltliche Verantwortung und rechtliche Zulässigkeit: Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass seine gelieferten Werbeinhalte rechtlich zulässig sind. Insbesondere dürfen die Inhalte weder gegen Gesetze noch behördliche Auflagen verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen. Unzulässig sind u. a. offensichtlich falsche oder irreführende Inhalte, beleidigende, diskriminierende oder jugendgefährdende Inhalte sowie solche, die gegen Wettbewerbs-, Marken-, Urheber- oder Persönlichkeitsrechte verstoßen. Der Kunde sichert dem Anbieter zu, dass die Werbemittel frei von Rechten Dritter sind und er alle erforderlichen Genehmigungen eingeholt hat. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, die Werbemittel vorab inhaltlich oder rechtlich zu prüfen. 

5.6 Ablehnungsrecht des Anbieters: Der Anbieter kann jederzeit Werbematerialien ablehnen oder bereits geschaltete Kampagnen abbrechen, wenn sachliche Gründe dafür vorliegen – insbesondere wenn Inhalte gegen die in 5.5 genannten Kriterien verstoßen oder dem Anbieter aus moralischen, technischen oder rechtlichen Gründen unzumutbar sind. Gleiches gilt, wenn ein Dritter (z. B. Behörde oder Rechteinhaber) berechtigte Einwände gegen die Ausstrahlung erhebt. In solchen Fällen erfolgt keine Rückzahlung bereits geleisteter Entgelte für bereits geschaltete Zeiträume. Stattdessen kann der Kunde seine Werbung anpassen oder ersetzen lassen; es gelten die Gebühren nach Ziffer 5.4. Für noch nicht erbrachte Leistungen bleibt es bei Ziffer 7.2. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

5.7 Sicherung und Rückgabe von Materialien: Der Kunde hat von allen dem Anbieter übergebenen oder übersandten Unterlagen und Dateien Sicherheitskopien anzufertigen. Der Anbieter bemüht sich um sorgfältige Behandlung des Materials, übernimmt jedoch keine Haftung für Verlust oder Beschädigung von Originalen (z. B. angelieferte Datenträger, Druckvorlagen). Auf Wunsch sendet der Anbieter physische Datenträger nach Vertragsende an den Kunden zurück; andernfalls können diese nach Ablauf von 3 Monaten nach Schaltende vernichtet werden. Digital übermittelte Werbedateien werden vom Anbieter nach Abschluss der Kampagne in der Regel gelöscht, sofern keine anderweitige Aufbewahrung vereinbart ist.

6. Nutzungsrechte an Werbemitteln und Haftung

6.1 Rechteübertragung: Mit Auftragserteilung räumt der Kunde dem Anbieter die Nutzungsrechte ein, die für die vertraglich vorgesehene Schaltung der Werbung erforderlich sind. Dazu zählen insbesondere das Recht, die Werbemittel zu vervielfältigen, in elektronische Systeme einzuspeisen, öffentlich wiederzugeben (z. B. auf Bildschirmen zu zeigen), zu verbreiten und technisch zu bearbeiten (etwa Formatkonvertierungen oder Anpassungen an Bildschirmformate). Diese Rechte werden im für die Durchführung des Auftrags nötigen Umfang zeitlich und örtlich beschränkt auf die Vertragsdauer übertragen. Der Kunde bleibt im Übrigen Inhaber seiner Inhalte.

6.2 Garantie des Kunden: Der Kunde garantiert, dass er über alle vorgenannten Rechte an den Werbematerialien verfügt und deren Nutzung durch den Anbieter im Rahmen des Werbevertrags keine Rechte Dritter verletzt. Er versichert zudem, dass etwaige Mitwirkende (z. B. Fotografen, Designer, Modelle) mit der vereinbarten Nutzung einverstanden sind oder entsprechend abgegolten wurden. Falls der Anbieter im Auftrag des Kunden bei der Erstellung oder Gestaltung von Werbemitteln mitwirkt (z. B. Grafikdesign), erfolgt dies nach Vorgaben des Kunden; der Kunde stellt auch für solche vom Anbieter erstellten Inhalte sicher, dass keine Rechte Dritter entgegenstehen.

6.3 Eigenwerbung des Anbieters: Der Kunde räumt dem Anbieter das Recht ein, die überlassenen Werbemittel sowie die Tatsache der Zusammenarbeit für eigene Referenz- und Werbezwecke unentgeltlich zu nutzen. Der Anbieter darf Auszüge (Screenshots, Fotos) der geschalteten Werbung z. B. auf der eigenen Website, in Präsentationen oder Broschüren zeigen und den Kunden als Referenz nennen. Widerspricht der Kunde dieser Verwendung vorab schriftlich, wird der Anbieter zukünftige werbliche Eigenverwendungen der Materialien unterlassen. (Ein bereits gedrucktes oder veröffentlichtes Referenzmaterial muss der Anbieter jedoch nicht entfernen.)

6.4 Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den Anbieter aufgrund der vom Kunden gelieferten Werbeinhalte geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten sowie wegen Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche, jugendschutzrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen.

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter in diesem Zusammenhang von allen erforderlichen Kosten, einschließlich der Kosten der Rechtsverteidigung, freizustellen. Der Anbieter ist berechtigt, hierfür angemessene Vorschusszahlungen zu verlangen.

Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich in Textform zu informieren, sofern ihm Anzeichen bekannt werden, dass Dritte Rechte an den gelieferten Werbeinhalten geltend machen oder sonstige rechtliche Bedenken bestehen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, die Werbeinhalte in einem solchen Fall bis zur Klärung der Rechtslage vorübergehend zu sperren oder endgültig zu entfernen.

Der Kunde ist verpflichtet, den Anbieter bei der Abwehr solcher Ansprüche bestmöglich zu unterstützen und alle hierfür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. 

Die Freistellungspflicht des Kunden besteht unabhängig von einem Verschulden des Anbieters. Sie gilt auch für Ansprüche, die nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erhoben werden, sofern diese auf den Zeitraum der Vertragslaufzeit zurückzuführen sind.

 

7. Preise, Zahlungsbedingungen und Zahlungsverzug

7.1 Preise und Zusatzkosten: Die vom Anbieter angegebenen Preise verstehen sich als Netto-Entgelte zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Sofern nichts abweichendes vereinbart ist, beinhalten die Preise nur die Schaltung der Werbemittel auf den gebuchten Werbeflächen. Nicht enthalten (und ggf. zusätzlich vom Kunden zu tragen) sind z. B. Kosten für die Erstellung oder Produktion von Werbematerialien, Gebühren für behördliche Genehmigungen oder Abgaben an Verwertungsgesellschaften (wie GEMA), falls solche aufgrund der Inhalte anfallen. Der Anbieter wird den Kunden vor Vertragsabschluss auf eventuelle Zusatzkosten nach Möglichkeit hinweisen.

7.2 Abrechnung bei Leistungsstörungen: Sollte aus technischen, rechtlichen oder anderen Gründen der Auftrag nicht vollständig erfüllt werden können, erfolgt eine anteilige Abrechnung der erbrachten Leistung (pro rata temporis). Das heißt, der Kunde zahlt nur den Zeitraum bzw. die Leistung, die tatsächlich erbracht wurde. Hat der Kunde im Voraus gezahlt, erstattet der Anbieter ihm den Wert nicht erbrachter Leistungen zurück. Diese Regelung gilt nicht, soweit der Kunde die Nicht-Erfüllung selbst verschuldet hat (siehe Ziffer 5.2 – in diesem Fall bleibt der volle Preis geschuldet). Hinweis: Details zu Ausfallzeiten/Verfügbarkeit siehe Ziffer 10.1.

7.3 Fälligkeit und Zahlung: Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, stellt der Anbieter dem Kunden die Leistungen nach Vertragsabschluss in Rechnung. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 7 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig und vom Kunden auf das angegebene Konto zu überweisen. Alternativ kann – nach Absprache – die Zahlung per Lastschrift oder einem anderen vom Anbieter angebotenen Verfahren erfolgen. In diesem Fall gilt ebenfalls die 7-Tage-Frist bis zur Kontobelastung, es sei denn, es wurde eine Vorauszahlung vereinbart.

7.4 Vorauszahlung: Der Anbieter ist berechtigt, Vorauszahlung zu verlangen. Insbesondere Erstkunden oder Kunden, deren letzte Buchung länger als 12 Monate zurückliegt, müssen das Auftragsvolumen in der Regel vor Schaltungsbeginn vollständig bezahlen. Gleiches gilt, wenn im Angebot ausdrücklich Vorauszahlung vorgesehen ist. Der Anbieter wird den Kunden über die Notwendigkeit einer Vorauszahlung informieren. Ist Vorauszahlung vereinbart, muss diese vor dem Starttermin gutgeschrieben sein, andernfalls kann der Anbieter die Schaltung bis zum Zahlungseingang zurückhalten.

7.5 Bonitätszweifel: Bei berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Kunden (z. B. Zahlungsverzug in laufender Kampagne, negative Wirtschaftsauskünfte) darf der Anbieter zusätzliche Sicherheiten oder Vorauszahlungen verlangen, auch für bereits bestätigte Aufträge. Er kann die weitere Ausstrahlung der Werbung so lange aussetzen, bis der Kunde offene Beträge beglichen und eventuell im Voraus verlangte Zahlungen geleistet hat. Dem Kunden stehen aus einer solchen Aussetzung oder verlangten Vorleistung keine Ansprüche (auf Schadenersatz o. ä.) zu.

7.6 Rechnungsstellung: Der Anbieter ist berechtigt, Rechnungen auch elektronisch per E-Mail zu versenden (PDF-Rechnung), sofern der Kunde dem nicht widerspricht. Auf Verlangen des Kunden wird eine Rechnung in Papierform übermittelt.

7.7 Aufrechnung und Zurückbehaltung: Der Kunde kann gegen Forderungen des Anbieters nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrags (§ 320 BGB) steht dem Kunden nur insoweit zu, als sein Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis entstammt. Insbesondere darf der Kunde Zahlungen nicht wegen strittiger Mängel oder anderer, nicht unmittelbar die gebuchte Leistung betreffender Forderungen zurückhalten.

7.8 Zahlungsverzug: Kommt der Kunde in Verzug (d. h. er zahlt nicht bis zum Fälligkeitsdatum gemäß 7.3), gelten folgende Bestimmungen: • Verzugszinsen: Der Anbieter ist berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen (bei Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz p. a.). Zusätzlich kann pro Mahnung eine Mahngebühr in Höhe von10€ netto erhoben werden. • Lastschriftrückgaben: Schlägt ein Lastschrifteinzug fehl, hat der Kunde die angefallenen Bankgebühren zu erstatten; zusätzlich kann eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 10 € netto erhoben werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Aufwands vorbehalten. • Einschaltung Dritter: Begleicht der Kunde auch nach erster schriftlicher Mahnung die fällige Rechnung nicht, kann der Anbieter ein Inkassounternehmen oder einen Rechtsanwalt beauftragen; die dadurch entstehenden Kosten trägt der Kunde, soweit er sich in Verzug befindet. In diesem Fall werden sämtliche offenen Beträge sofort fällig (Fortfall etwaiger Ratenzahlungsvereinbarungen). • Leistungssperre: Der Anbieter darf bei Verzug die weitere Ausstrahlung der Werbung unterbrechen, bis vollständig gezahlt ist. Die Vertragslaufzeit bleibt unberührt; der Kunde bleibt zur Zahlung der vereinbarten Gesamtvergütung verpflichtet. • Kündigung bei Verzug: Zahlt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung über einen angemessenen Zeitraum nicht, kann der Anbieter aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Der Anbieter kann Schadenersatz konkret berechnen oder pauschal 50 % der noch ausstehenden Vergütung verlangen; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.

8. Stornierung und Rücktritt des Kunden

8.1 Stornierung vor Schaltungsbeginn: Der Kunde kann vor Beginn der geplanten Werbeschaltung durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten (Stornierung). Ein solcher Rücktritt ist jedoch nur bis spätestens 60 Tage vor dem vereinbarten Schaltungsbeginn möglich, ohne dass eine Zahlungspflicht für die Hauptleistung besteht. Erfolgt die Stornierung später, gelten folgende Entschädigungspauschalen zugunsten des Anbieters: 59–30 Tage vor Schaltungsbeginn: 50 % der Netto-Medialeistung; 29–15 Tage: 80 %; weniger als 15 Tage oder nach Start: 100 %.

8.2 Erstattung bereits angefallener Kosten: Unabhängig von den vorstehenden Pauschalen hat der Kunde dem Anbieter alle bis zum Rücktritt bereits angefallenen Aufwendungen zu ersetzen (z. B. Herstellungskosten, Genehmigungsgebühren, Montage-/Installationskosten).

8.3 Form und Wirksamkeit: Eine Stornierung bedarf der Textform und wird wirksam am Tag des Zugangs beim Anbieter. Die Pauschalen gelten als vertraglich vereinbarte Schadensersatzpauschalen. Bereits erbrachte (Teil-)Leistungen werden nach 7.2 abgerechnet, sofern nicht durch die Pauschalen abgegolten.

9. Gewährleistung, Haftung und Haftungsbeschränkungen

9.1 Verfügbarkeit/Ausfall: Der Anbieter gewährleistet eine Mindestverfügbarkeit von 90 % der vereinbarten Sendezeit über die gesamte Kampagnendauer. Ausfallzeiten bis einschließlich 10 % der Gesamtausspielzeit gelten als vertragsgemäß und begründen keine Minderung oder Schadensersatzansprüche. Liegt ein darüber hinausgehender, vom Anbieter zu vertretender Ausfall vor, wird der Anbieter die ausgefallene Zeit nachholen (Verlängerung der Kampagne) oder – nach eigener Wahl – den entsprechenden Betrag anteilig erstatten.

9.2 Mängelanzeige und Nacherfüllung: Der Kunde hat Mängel (z. B. Nichtausstrahlung, fehlerhaftes Motiv) unverzüglich, spätestens innerhalb von 4 Tagen nach Auftreten, schriftlich anzuzeigen und nach Möglichkeit zu dokumentieren. Der Anbieter erhält zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung (z. B. Verlängerung der Schaltung, Korrektur). Scheitert die Nacherfüllung, kann der Kunde Minderung verlangen oder – bei erheblichen Mängeln – zurücktreten. Ein Rücktritt ist ausgeschlossen, wenn der Mangel geringfügig ist.

9.3 Haftung des Anbieters: Der Anbieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet er – außer bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit – nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist dann auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Keine Haftung besteht in Fällen höherer Gewalt, zufälliger Schäden oder unvorhersehbarer externer Ereignisse, die der Anbieter nicht abwenden kann. Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen, mittelbare Folgeschäden oder Ansprüche Dritter.

9.4 Haftung für Inhalte: Für die Inhalte der Werbemittel, welche vom Kunden an den Anbieter übermittelt werden, haftet ausschließlich der Kunde. Der Anbieter prüft Inhalte nicht vorab auf rechtliche Zulässigkeit. Werden unzulässige Inhalte bekannt, darf der Anbieter die Ausstrahlung abbrechen (siehe 5.6). 

Für die Inhalte der Werbemittel haftet ausschließlich der Kunde. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Inhalte rechtlich zulässig sind und keine Rechte Dritter verletzen. Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die rechtliche Zulässigkeit der Werbeinhalte.

Der Anbieter prüft Inhalte nicht vorab auf rechtliche Zulässigkeit. Werden unzulässige Inhalte bekannt, darf der Anbieter die Ausstrahlung abbrechen. Der Anbieter behält sich das Recht vor, bei Bekanntwerden von rechtswidrigen Inhalten die Werbemittel sofort zu entfernen und den Vertrag fristlos zu kündigen.

Der Kunde stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Kunden gelieferten Werbeinhalte gegen den Anbieter geltend gemacht werden. Dies umfasst insbesondere Ansprüche wegen der Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Persönlichkeitsrechten sowie wegen Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche, strafrechtliche, jugendschutzrechtliche oder sonstige gesetzliche Bestimmungen.

Die Haftungsbegrenzungen gelten auch für den Fall, dass der Anbieter durch die Inhalte der Werbemittel oder durch deren Ausstrahlung Dritten gegenüber haftbar gemacht wird. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter in diesem Zusammenhang vollumfänglich zu unterstützen und alle notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

Die Verjährung von Ansprüchen richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart. Ansprüche des Kunden aus Gewährleistung und Schadensersatz verjähren innerhalb der gesetzlichen Verjährungsfrist.

9.5 Umfang: Die Haftungsbegrenzungen gelten für vertragliche und außervertragliche Ansprüche sowie zugunsten der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder aufgrund vorsätzlichen Fehlverhaltens bleiben unberührt.

10. Vertraulichkeit, Datenschutz

10.1 Vertraulichkeit / Geheimhaltung

(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung des Vertragsverhältnisses zugänglich werdenden Informationen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich bezeichnet sind oder ihrer Natur nach als Geschäfts-, Betriebs-, Kunden-, Preis-, Vertrags- oder Technikgeheimnisse anzusehen sind („Vertrauliche Informationen“), streng vertraulich zu behandeln, ausschließlich zur Vertragsdurchführung zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Vertragsinhalt, Preise, Konditionen, technische Spezifikationen, Play-Loops/Belegungsdaten, Reichweiten-/Leistungswerte sowie interne Prozesse des Anbieters gelten unabhängig von einer Kennzeichnung als vertraulich.

(2) Der Empfänger darf Vertrauliche Informationen nur solchen Mitarbeitern, Organen und beauftragten Dritten (z. B. Beratern, Subunternehmern) offenlegen, die diese zur Vertragsdurchführung benötigen („Need-to-know“) und die ihrerseits zur Vertraulichkeit mindestens in dem in dieser Ziffer vereinbarten Umfang verpflichtet sind.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die (a) ohne Pflichtverletzung bereits allgemein bekannt waren oder werden, (b) dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, (c) von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung rechtmäßig mitgeteilt werden oder (d) aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher/gerichtlicher Anordnungen offenzulegen sind. In letzterem Fall informiert der Empfänger die andere Partei – soweit rechtlich zulässig – vorab.

(4) Vertrauliche Informationen sind auf Verlangen der offenbarenden Partei unverzüglich herauszugeben oder – sofern dem keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen – zu löschen; rein technische Sicherungskopien in Routine-Backups dürfen bis zum turnusgemäßen Überschreiben aufbewahrt bleiben, sind aber weiter vertraulich zu behandeln.

(5) Die Geheimhaltungspflichten bestehen für die Dauer des Vertrags und für drei (3) Jahre nach Vertragsende fort; für als Geschäftsgeheimnis i. S. d. GeschGehG zu qualifizierende Informationen gilt die Pflicht zeitlich unbeschränkt, solange ein Geheimhaltungsinteresse besteht.

10.2 Datenschutzrollen und Rechtsgrundlagen

(1) Jede Partei ist für die Verarbeitung personenbezogener Daten ihrer Ansprechpartner und Mitarbeiter eigenständig Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), lit. c DSGVO (gesetzliche Pflichten) und lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse an Betrieb, Abrechnung, Nachweis und Verteidigung von Ansprüchen).

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet (z. B. Hosting/Ausspielung kundenseitig gelieferter Inhalte, die personenbezogene Daten enthalten), schließen die Parteien vor Beginn der entsprechenden Verarbeitung einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO („AVV“) auf Basis der beim Anbieter üblichen Bedingungen. Ohne wirksamen AVV ist der Anbieter berechtigt, die entsprechende Verarbeitung bis zum Abschluss auszusetzen.

(3) Eigene Mess-, Protokoll-, Sicherheits- und Abrechnungsdaten des Anbieters verarbeitet dieser in eigener Verantwortlichkeit zur Netz-/Systemstabilität, Missbrauchs-/Betrugsprävention, Reichweiten-/Leistungsdokumentation, Qualitätssicherung und Abrechnung (Art. 6 Abs. 1 lit. b/f DSGVO).

10.3 Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) / Datenpannen

(1) Der Anbieter unterhält angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gem. Art. 32 DSGVO (u. a. Zutritts-/Zugriffskontrollen, Rollenkonzepte, Verschlüsselung nach dem Stand der Technik, Protokollierung, Backups, Trennungskonzepte).

(2) Wird dem Anbieter eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten bekannt, die Daten des Kunden betrifft und bei der der Anbieter als Auftragsverarbeiter tätig ist, informiert er den Kunden unverzüglich i. S. v. Art. 33 Abs. 2 DSGVO und unterstützt den Kunden bei der Erfüllung gesetzlicher Melde- und Benachrichtigungspflichten. Bei eigener Verantwortlichkeit nimmt der Anbieter Meldungen gegenüber Aufsichtsbehörden selbst vor, soweit erforderlich.

10.4 Unterauftragsverhältnisse und Drittlandübermittlungen

(1) Der Anbieter darf Unterauftragsverarbeiter einsetzen; deren Einbindung erfolgt – soweit Auftragsverarbeitung vorliegt – ausschließlich auf Grundlage eines Art. 28-konformen Vertrages. Eine jeweils aktuelle Übersicht stellt der Anbieter im Rahmen der AVV oder auf Anfrage zur Verfügung.

(2) Übermittlungen in Drittländer außerhalb des EWR erfolgen nur bei Vorliegen der Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO (z. B. Angemessenheitsbeschluss, EU-Standardvertragsklauseln), einschließlich geeigneter Zusatzmaßnahmen, sofern erforderlich.

 

10.5 Betroffenenrechte, Auskunft und Unterstützung

(1) Anfragen betroffener Personen (Art. 12 ff. DSGVO) sind von der jeweils verantwortlichen Partei zu bearbeiten. Geht einer Partei ersichtlich eine Anfrage zu, die in den Verantwortungsbereich der anderen Partei fällt, leitet sie diese ohne schuldhaftes Zögern weiter.

(2) Im Rahmen einer Auftragsverarbeitung unterstützt der Anbieter den Kunden gegen angemessene Vergütung bei der Erfüllung von Betroffenenrechten, bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (Art. 35 DSGVO) und bei Abstimmungen mit Aufsichtsbehörden (Art. 36 DSGVO), soweit dies vertraglich geschuldet ist.

10.6 Speicher- und Löschfristen

(1) Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie es für die jeweiligen Zwecke erforderlich ist. Gesetzliche Aufbewahrungspflichten (insb. handels-/steuerrechtlich: 6 bzw. 10 Jahre) bleiben unberührt.

(2) System-/Sicherheits-/Zugriffsprotokolle werden nur für den zur Sicherstellung von Betrieb, IT-Sicherheit und Nachvollziehbarkeit notwendigen Zeitraum vorgehalten und anschließend gelöscht oder anonymisiert. Konkretisierte Fristen können sich aus AVV, Leistungsbeschreibung oder der Datenschutzerklärung des Anbieters ergeben.

10.7 Datenschutzinformationen und Ansprechpartner

Der Anbieter hält Datenschutzhinweise gem. Art. 13/14 DSGVO in seiner jeweils aktuellen Datenschutzerklärung bereit (abrufbar über die Website/Impressumsangaben). Sofern gesetzlich erforderlich, ist ein Datenschutzbeauftragter bestellt; dessen Kontaktdaten sind dort benannt. Datenschutzanfragen können an die in den Anbieterangaben genannte Kontaktadresse gerichtet werden.

10.8 Vorrang individueller Vereinbarungen / Joint Control

(1) Individuelle Vereinbarungen (z. B. AVV, technische Leistungsbeschreibungen) gehen dieser Ziffer vor, soweit sie speziellere Regelungen enthalten.

(2) Sofern ausnahmsweise eine gemeinsame Verantwortlichkeit der Parteien i. S. v. Art. 26 DSGVO vorliegt, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung eine Vereinbarung über gemeinsame Verantwortlichkeit; ohne diese findet keine gemeinsame Verarbeitung statt.

 

11. Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht: Es findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbraucher s entzogen wird.

11.2 Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Hann. Münden. Der Anbieter ist alternativ berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. Gesetzlich zwingende ausschließliche Gerichtsstände bleiben unberührt.

11.3 Vertragsübertragung und Abtretung: Der Anbieter ist berechtigt, mit der Erfüllung einzelner Pflichten aus dem Vertrag Dritte (Subunternehmer) zu beauftragen. Er kann ferner Forderungen aus dem Vertrag an Dritte abtreten, insbesondere zu Inkassozwecken. Die Rechte des Kunden aus diesem Vertrag sind nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters übertragbar.

11.4 Schriftformklausel: Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags oder der AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses selbst. Mündliche Nebenabreden wurden nicht getroffen.

11.5 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags oder der AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien werden in einem solchen Fall die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Klausel ersetzen, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt. Entsprechendes gilt für Vertragslücken.

11.6 Vorrang der deutschen Fassung: Diese AGB liegen in deutscher Sprache vor. Übersetzungen in andere Sprachen dienen nur der Information. Im Zweifel gilt allein die deutsche Version.

 

Stand: September 2025